Allgemeine Leistungs- und Zahlungsbedingungen der THEILE Bürosysteme GmbH
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Die nachfolgenden Leistungs- und Zahlungsbedingungen von THEILE gelten für alle Lieferungen von Produkten sowie für alle Service- und Dienstleistungen.
1.2 Die nachfolgenden Leistungs- und Zahlungsbedingungen von THEILE gelten nur gegenüber Kaufleuten und Unternehmern i. S. d. § 14 BGB.
2. Vertragsschluss und Vertragsbestandteile
2.1 Alle Angebote von THEILE sind freibleibend.
2.2 Ein Vertrag zwischen THEILE und dem Kunden kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung des Auftrags durch THEILE zustande.
2.3 Eine Garantieübernahme durch THEILE erfolgt nur, wenn sie schriftlich und ausdrücklich erklärt wird.
2.4 Sämtliche Vereinbarungen, Nebenabreden und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, es sei denn, die Parteien treffen nachvertraglich ausdrücklich mündliche Abreden.
3. Preise
3.1 Alle Preise verstehen sich ab dem Sitz von THEILE, ohne Versicherung und Verpackung.
3.2 Die Preise sind Nettopreise. Die Umsatzsteuer wird in der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung jeweils geltenden gesetzlichen Höhe gesondert berechnet und ausgewiesen.
3.3 Soweit keine ausdrücklichen Preisvereinbarungen getroffen wurden, gelten stets die am Tag der Lieferung gültigen Preise.
4. Zahlungsbedingungen und Verzug
4.1 Zahlungen an THEILE sind sofort nach Erhalt der bestellten Ware fällig und innerhalb von 8 Tagen zahlbar, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
4.2 Bei Überschreiten der 8-tägigen Zahlungsfrist wird ohne weitere Mahnung ein Verzugszinssatz von mindestens 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.
4.3 Die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung hat am Sitz von THEILE zu erfolgen. Skontoabzüge bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
4.4 Werden Wechsel oder Schecks von THEILE angenommen, gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn die Wechsel oder Schecks eingelöst sind. Die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Kunde.
4.5 THEILE behält sich vor, Vorauszahlungen zu verlangen.
5. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Eine Aufrechnung gegen Forderungen von THEILE oder die Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden zulässig.
6. Auftragsstornierung und pauschalierter Schadensersatz
6.1 Akzeptiert THEILE im Einzelfall die Stornierung von Aufträgen oder Teilen davon, werden Stornierungskosten in Höhe von 5 % des Nettobetrags, mindestens jedoch 30,00 Euro, in Rechnung gestellt.
6.2 Tritt der Kunde unberechtigt vom Vertrag/Auftrag zurück, ist THEILE berechtigt, 30 % des Nettopreises als Schadensersatz zu fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
7. Liefer- und Leistungsfristen
7.1 Die von THEILE genannten Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind.
7.2 Bei Überschreiten einer vereinbarten Liefer- oder Leistungsfrist ist der Kunde in jedem Fall gehalten, THEILE eine mindestens 14-tägige Nachfrist zu setzen.
8. Höhere Gewalt
8.1 In Fällen höherer Gewalt – dazu zählen Umstände und Ereignisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können – ruhen die Vertragspflichten der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung.
8.2 Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von drei Monaten, sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag nach den Grundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) zurückzutreten, wenn eine Vertragsanpassung nicht möglich ist. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.
9. Lieferung
9.1 THEILE ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
9.2 Bei Lieferungen in Gebiete außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland hat der Kunde alle Nachweise beizubringen, die THEILE für die Ein- und Ausfuhr benötigt.
10. Aufbau und Dienstleistungen
10.1 Der Aufbau sowie die anfallenden Fahrtkosten sind nicht im Kaufpreis der Lieferung enthalten. Der Aufbau durch THEILE bedarf einer ausdrücklichen Beauftragung und ist gesondert zu vergüten.
10.2 Sonstige Dienstleistungen werden, soweit schriftlich nichts Abweichendes vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste berechnet.
11. Annahmeverzug, Entgegennahme und technische Änderungen
11.1 Befindet sich der Kunde im Annahmeverzug, kann THEILE Lagergeld in Höhe von 0,6 % des Nettorechnungsbetrags je angefangenem Kalendermonat verlangen.
11.2 Angelieferte Gegenstände sind vom Kunden entgegenzunehmen, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, und dadurch eine Erfüllung i. S. d. § 643 BGB nicht eintritt.
11.3 THEILE behält sich das Recht zu technischen Änderungen durch gleich- oder höherwertige Lösungen vor.
12. Eigentumsvorbehalt
12.1 Von THEILE gelieferte Ware bleibt Eigentum von THEILE, bis sämtliche Verbindlichkeiten des Kunden aus der Geschäftsverbindung vollständig getilgt sind. Dies gilt auch, wenn THEILE einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen hat und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
12.2 Der Kunde ist berechtigt, die Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Der Kunde tritt hiermit bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte entstehen, an THEILE ab.
12.3 THEILE kann verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht und die dazugehörigen Unterlagen aushändigt.
12.4 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde ohne Zustimmung von THEILE die Waren weder zur Sicherung übereignen noch verpfänden.
12.5 Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden erfolgt ausschließlich für THEILE.
12.6 Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für THEILE zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern.
12.7 Bei Eingriffen Dritter in das Eigentumsrecht von THEILE hat der Kunde THEILE unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
12.8 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – oder drohender Zahlungsunfähigkeit i. S. d. § 18 Abs. 2 InsO ist THEILE berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen.
12.9 THEILE ist berechtigt, bei einem Rücknahmerecht gemäß 12.8 die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen.
13. Mängelhaftung
13.1 Wenn und soweit für die Leistungen von THEILE Garantien durch den Hersteller oder andere Dritte übernommen worden sind, hat der Kunde vorrangig die Ansprüche aus den Garantien an den Hersteller oder andere Dritte zu richten.
13.2 THEILE haftet für Mängel der gelieferten Ware nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen auf die Dauer von 12 Monaten.
13.3 Ansprüche auf Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Sache, auf Rücktritt, Minderung, Schadensersatz und Aufwendungsersatz bestehen nur, wenn THEILE mindestens zwei Mal eine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt wurde, ohne dass der vertragsgemäße Zustand hergestellt werden konnte.
13.4 THEILE haftet nicht für Mängelfolgeschäden.
13.5 Durch Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten, die der Kunde oder ein Dritter ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von THEILE vornimmt, wird die Mängelhaftung aufgehoben.
13.6 Ausgeschlossen von der Mängelhaftung sind die Folgen übermäßiger Beanspruchung, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und gewaltsamer Beschädigung.
13.7 Beanstandungen in Bezug auf Stückzahlen, Gewicht und Ausführung können nach Ablauf von 3 Werktagen seit Lieferung der Sendung am Bestimmungsort nicht mehr geltend gemacht werden.
14. Haftung für Schäden
14.1 THEILE haftet für sonstige Schäden, insbesondere für Schäden aus deliktischen Handlungen, nur, wenn diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die durch die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstehen.
14.2 THEILE haftet nicht für mittelbare und Folgeschäden.
14.3 THEILE haftet nur für solche Schäden, die bei Vertragsabschluss vorhersehbar waren.
15. Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand
15.1 Erfüllungsort für alle Leistungen von THEILE ist der Sitz von THEILE.
15.2 Die Beziehungen zwischen THEILE und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.3 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Speyer bzw. Frankenthal.
15.4 Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der anderen Klauseln unberührt.
Stand: 09. September 2024